Karenzfrist für die Kurzarbeit with auf eine Tag reduziert

Submitted by mmarquez on Tue, 03/17/2020 - 16:59
Body

Bern, 13.03.2020

Für die Kurzarbeitsentschädigung können im Fonds der Arbeitslosenversicherung bis 8 Milliarden Franken beansprucht werden. Die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort bis 30. September 2020 auf einen Tag reduziert. Die Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu tragen, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Der Bundesrat beauftragt zudem das SECO bis zum 20. März eine Ausweitung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit zu prüfen. Eine solche Ausweitung setzt eine Gesetzesanpassung voraus.

Regions / Country
Topics
Global challenges
Document Type

Tags