Deutschland: Was ändert sich 2019 bei der Rente?

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n-tv (01.02.2019) Ab dem 1. Juli sollen die Renten im Westen um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Zugleich sollen Rentenniveau und Beitrag bis 2025 stabil bleiben.

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Renten steigen

Ab dem 1. Juli sollen die Renten im Westen um 3,18 und im Osten um 3,91 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2018 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Zugleich sollen Rentenniveau und Beitrag bis 2025 stabil bleiben.

Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf Westbeiträgen beruht, würde sich nach den aktuellen Zahlen um 31,80 Euro erhöhen, eine gleich hohe Rente mit Ostbeiträgen um 39,10 Euro. Der sogenannte Eckrentner mit 45 Jahren Beitragszeit würde monatlich rund 45 Euro mehr an Rente bekommen.

Außerdem wird der nächste Schritt gemacht, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Von derzeit 95,8 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 96,5 Prozent des Westwerts.

Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente

Ab dem neuen Jahr wird die Rente berechnet, als hätten Betroffene bis zum Alter von 65 Jahren und acht Monaten weiter in die Rentenkasse eingezahlt. Bis jetzt wurde so gerechnet, als wäre bis zum 62. Lebensjahr eingezahlt worden. Bis 2014 wurden sogar nur fiktive Einzahlungen bis 60 bei der Berechnung berücksichtigt. Die Neuerung erhöht die Rente deutlich. So erhält ein Durchschnittsverdiener, der erwerbsunfähig wird, im Jahr 2019 etwa 90 Euro mehr im Monat. Kleiner Wermutstropfen: Wer bereits eine Erwerbsminderungsrente erhält, ist von der Neuregelung nicht betroffen. 

Mehr Rentenpunkte bei Mütterrente

Mütter und Väter, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, bekommen ab 1. Januar statt bisher 2 nun 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. So will es das von der Bundesregierung beschlossene Rentenpaket mit der Mütterrente II. In Westdeutschland entspricht ein Rentenpunkt aktuell 32,03 Euro (2019 voraussichtlich 33,04 Euro), in Ostdeutschland sind es 30,69 Euro (2019 voraussichtlich 31,88 Euro).

Mütter und Väter, deren Nachwuchs ab dem 1.1.1992 geboren wurde, erhalten unverändert 3 Entgeltpunkte pro Kind. Rentenansprüche für die Kindererziehung erwirbt der Elternteil, der ein Kind überwiegend erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet.

Mehr Rentner werden steuerpflichtig

Einhergehend mit den Rentenerhöhungen werden im neuen Jahr voraussichtlich rund 48.000 Rentner erstmals steuerpflichtig. Nach Regierungsangaben müssten im kommenden Jahr rund 4,98 von den rund 21 Millionen Rentnern Steuern zahlen - fast doppelt so viele wie 2005. Ab welcher Rentenhöhe Senioren betroffen sind, lesen Sie hier.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West steigt ab Januar 2019 von 6500 auf 6700 Euro (80.400 Euro jährlich). Im Osten liegt sie dann bei 6150 Euro im Monat (2018 5800 Euro); jährlich sind das 73.800 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung werden die Grenzen für die Beitragsbemessung im nächsten Jahr bei 8200 Euro im Monat (West), also 98.400 Euro jährlich, und für die östlichen Bundesländer bei 7600 Euro pro Monat (91.200 Euro im Jahr) liegen.