Germany: wage compensation because of school closure and emergency child supplement

Submitted by mmarquez on Wed, 04/01/2020 - 11:13
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bmfsfj.de (31.03.2020) Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 1.000 Euro den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.600 bis 3.300 Euro beträgt. Wer Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Eine weitere Anpassung: Wenn Sie bisher schon den höchstmöglichen KiZ von 185 Euro pro Kind erhalten, wird Ihre Bewilligung ohne erneute Prüfung automatisch um weitere sechs Monate verlängert. Wenn Sie nicht den höchstmöglichen KiZ von 185 Euro beziehen, Ihr Einkommen sich aufgrund der Corona-Pandemie aber verringert hat, können Sie einmalig in den Monaten April oder Mai einen Überprüfungsantrag stellen. Sie können dann gegebenenfalls auch den Notfall-KiZ erhalten. Den Notfall-KiZ kann man jedoch nicht zusätzlich zum KiZ bekommen.

measures summary

Parents who have to look after their children under 12 because of school closure and are therefore not able to work can receive  a compensation of 67% of their monthly net income (maximum 2,016 euros) for up to six weeks. The payment is made by the employer, who can submit a reimbursement request to the responsible state authority.

Low income families can receive an emergency family supplement of up to € 185 per month. The amount depends on the income, rent, size of the family and age of the children. The benefit will be automatically renewed for 6 months for recipients. Beneficiaries who already perceive the highest amount of €185, but whose income has decreased due to the Covid-19, are also entitled to the Emergency Child benefit (Notfall-KiZ).

 

 

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Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 1.000 Euro den KiZ erhalten, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.600 bis 3.300 Euro beträgt. Wer Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist normalerweise das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, ist zum 1. April ein Notfall-KiZ in Kraft getreten: Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Außerdem müssen Eltern keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Es kann sich also lohnen, im April einen Antrag zu stellen, wenn Sie bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten.

Ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.

Eine weitere Anpassung: Wenn Sie bisher schon den höchstmöglichen KiZ von 185 Euro pro Kind erhalten, wird Ihre Bewilligung ohne erneute Prüfung automatisch um weitere sechs Monate verlängert. Wenn Sie nicht den höchstmöglichen KiZ von 185 Euro beziehen, Ihr Einkommen sich aufgrund der Corona-Pandemie aber verringert hat, können Sie einmalig in den Monaten April oder Mai einen Überprüfungsantrag stellen. Sie können dann gegebenenfalls auch den Notfall-KiZ erhalten. Den Notfall-KiZ kann man jedoch nicht zusätzlich zum KiZ bekommen.