Austria: Short-time work facilitation

Submitted by mmarquez on Tue, 03/24/2020 - 12:21
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sn.at (16.03.2020) Weil die aktuelle Krise die Unternehmen vor akute Liquiditätsprobleme stellt, gibt es wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Kurzarbeitsmodell. So konnte es bisher bis zu sechs Wochen dauern, bis Kurzarbeit beantragt werden konnte, diese Zeit wird nun auf 48 Stunden verkürzt.

Eine zweite wesentliche Änderung ist auch, dass die Arbeitszeit vorübergehend auch auf null reduziert werden kann. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter in den Unternehmen bleiben und die Betriebe nach überstandener Krise rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen können. Während Kurzarbeit bisher vor allem von Industrieunternehmen genutzt wurde, soll sie nun auch für kleine und mittlere Betriebe (KMU) und für Kleinstbetriebe anwendbar sein. Die Nettoersatzrate beim neuen Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent, wobei Geringverdiener die höchste Nettoersatzrate haben. Die Nettoersatzrate ist die Differenz zwischen dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und vereinbarten Zuschlägen durch das AMS. Beispiel: Wenn jemand 1000 Euro netto verdient und null Stunden arbeitet, soll eine 90-prozentige Ersatzrate greifen, das AMS bezahlt also das Arbeitslosengeld plus einen Zuschlag, das sind dann zwischen 800 und 900 Euro. Das Unternehmen bezahlt nur einen kleinen Restbetrag. Damit ist das Modell auch für Unternehmen deutlich attraktiver als bisher.

measures summary

- Waiting period is reduced to 48 hours
- Working time can be reduced temporarily to 0%
- The net replacement rate amounts between 80% to 90% of the previous salary.

- Kurzarbeit beantragen: Dauer von bis zu 6 Wochen auf 48 Stunden verkürzt.
- Die Arbeitszeit kann vorübergehend auch auf null reduziert werden. Die Nettoersatzrate beim neuen Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent, wobei Geringverdiener die höchste Nettoersatzrate haben.

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So schnell geht's, auch wenn man es sich anders gewünscht hätte. Aus 20 Mill. Euro, die heuer im AMS-Budget für Kurzarbeit vorgesehen waren, sind im Zuge der Coronaviruskrise nun 400 Mill. Euro geworden. Dazu wurde ein neues Kurzarbeitsmodell präsentiert, für das betroffene Unternehmen schon ab heute, Montag, Anträge stellen können.

Weil die aktuelle Krise die Unternehmen vor akute Liquiditätsprobleme stellt, gibt es wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Kurzarbeitsmodell. So konnte es bisher bis zu sechs Wochen dauern, bis Kurzarbeit beantragt werden konnte, diese Zeit wird nun auf 48 Stunden verkürzt.

Eine zweite wesentliche Änderung ist auch, dass die Arbeitszeit vorübergehend auch auf null reduziert werden kann. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter in den Unternehmen bleiben und die Betriebe nach überstandener Krise rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen können. Während Kurzarbeit bisher vor allem von Industrieunternehmen genutzt wurde, soll sie nun auch für kleine und mittlere Betriebe (KMU) und für Kleinstbetriebe anwendbar sein.

Die Nettoersatzrate beim neuen Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent, wobei Geringverdiener die höchste Nettoersatzrate haben. Die Nettoersatzrate ist die Differenz zwischen dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und vereinbarten Zuschlägen durch das AMS. Beispiel: Wenn jemand 1000 Euro netto verdient und null Stunden arbeitet, soll eine 90-prozentige Ersatzrate greifen, das AMS bezahlt also das Arbeitslosengeld plus einen Zuschlag, das sind dann zwischen 800 und 900 Euro. Das Unternehmen bezahlt nur einen kleinen Restbetrag. Damit ist das Modell auch für Unternehmen deutlich attraktiver als bisher.

80 Prozent beträgt die Nettoersatzrate, wenn das Entgelt vor der Kurzarbeit über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt (rund 2700 Euro), 85 Prozent bei einem Entgelt bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage und 90 Prozent bei einem Entgelt bis 1700 Euro brutto. Falls die zunächst dafür budgetierten 400 Mill. Euro aufgebraucht seien, wolle man rasch neue Gespräche führen.

Das Modell sieht außerdem vor, dass zunächst Zeitguthaben und alte Urlaube abgebaut werden müssen. Laufender Urlaub muss nach dem neuen Corona-Kurzarbeitsmodell in den ersten drei Monaten nicht verbraucht werden, falls die Krise länger andauert, sind aber mindestens drei Wochen zu konsumieren. Die Sozialversicherungsbeiträge werden beim neuen Kurzarbeitsmodell ab dem ersten Monat vom Bund übernommen - bisher erst ab dem fünften Monat.

Die Behaltefrist beträgt unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit einen Monat. Bei überlassenen Arbeitnehmern gibt es keine Änderung zur bisherigen Regelung. Eine Änderung der vereinbarten Reduktion der Arbeitszeit durch Arbeitsvertragsänderung (nicht jedoch der Rahmenvereinbarung) ist möglich, diese muss jedoch mindestens fünf Tage vor Änderung an die Sozialpartner gemeldet werden.

Die neue Kurzarbeit kann maximal auf drei Monate befristet abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine weitere Verlängerung um drei Monate nach Gesprächen der Sozialpartner möglich. Danach tritt diese Regelung (Corona-Soforthilfe-Kurzarbeit Flex) außer Kraft.

Die Arbeiterkammer fordert neben dem Kurzarbeitsmodell auch eine Lösung für jene Arbeitnehmer, die mit Wiedereinstellungszusage gekündigt werden. Die AK befürchtet, dass sich Kleinbetriebe auch vom neuen Kurzarbeitsmodell überfordert sehen und ihre Mitarbeiter für die Dauer der Krise zum AMS schicken könnten.

Die Arbeitsämter rechnen wegen der Coronaviruspandemie ab Montag jedenfalls mit einem massiven Andrang. Das Arbeitsmarktservice (AMS) ruft Arbeitssuchende dazu auf, den Geschäftsstellen fernzubleiben. "Wir kümmern uns um Sie, auch ohne Sie zu sehen", erklärte AMS-Chef Johannes Kopf am Sonntag auf Twitter. "Aufgrund der Entwicklungen müssen wir leider damit rechnen, dass sich sehr viele Menschen - hoffentlich für nur kurz - arbeitslos melden werden müssen. Nach der bisherigen Rechtslage wären dafür persönliche Termine notwendig und genau solche wollen wir alle ja aktuell möglichst minimieren", erklärte Kopf. Deshalb habe Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) per Erlass ermöglicht, den Antrag auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe auch ohne persönliche Vorsprache zu stellen. Das AMS wird Formulare auch per Post verschicken, diese können telefonisch oder per E-Mail angefordert werden. Kopf bat um Verständnis, dass es am Telefon zu Wartezeiten kommen könne.